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Für die Dauer der Zeichnungsfrist stellen wir euch hier eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken zur Verfügung. - Bitte denkt daran, dass ihr zusätzlich die Petition ausdrucken müsst, damit niemand im Nachhinein sagen kann, er/sie wusste nicht, wofür er/sie unterschreibt und dass ihr die Unterschriftenliste niemals offen einsehbar liegen lasst.

Sendet sie rechtzeitig los, damit sie bis zum 31.08.2026 beim Petitionsausschuss eingeht.

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Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes vom 02.02.2026

Text der Petition

Der Petent fordert, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz zu belassen.

Begründung

Aufgrund massiven Drucks der Tierversuchsbefürworter plant die Bundesregierung ein eigenständiges TierVERSUCHSgesetz. Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem TierSCHUTZgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, alarmiert. Dagegen spricht sich auch die Tierärzteschaft aus (Deutscher Tierärztetag 10/2025).

Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was zur Schwächung des Schutzstandards von sog. Versuchstieren führt, sie werden zu Tieren 2. Klasse.
Es droht, dass erlaubt werden könnte, was zurzeit strafbar ist, beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe/Tötungen/Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden.

Lobbyisten fordern Erleichterungen in der Genehmigungspraxis durch Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und Reduktion behördlicher Prüftiefe und -befugnis, zum Nachteil des Tierschutzes. Behördliche Kontrollen könnten trotz bestehenden Vollzugsdefizits weiter geschwächt werden; Tierschutzverbände erhalten keine Möglichkeit mehr, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots: ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, das zentrale Schutzmechanismen aushebelt, widerspricht diesem Grundsatz und Verfassungsauftrag eklatant.

Anstatt Versuchsgenehmigungen zu erleichtern, fordern wir die adäquate Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie (RL), da trotz des Endes des von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens weiterhin deutliche Umsetzungsdefizite bestehen.
Dazu zählen Nachbesserungen von Aspekten, die die RL fordert, grundsätzlich vorsieht oder ermöglicht, wie u.a.:
• Alternativmethoden sollen bevorzugt gefördert, schneller und leichter anerkannt und erweitert werden, um beantragte Tierversuche zu ersetzen, was die RL als oberstes Ziel fordert,

• Nennung von Angst als Belastungsdimension,

• eine Schmerz-/Leidens- Obergrenze,

• keine Genehmigungsfiktionen,

• Rückblickende Bewertungen (RBs) aller Tierversuche, unabhängig von Schweregrad u. Tierart,

• sofortige Veröffentlichung genehmigter Tierversuche und dann auch deren Ergebnisse und RBs,

• Paritätisch zu besetzende Tierversuchskommissionen mit Expertise in Alternativen und in Ethik.

Die Herauslösung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz wäre ein gravierender Rückschritt für den Tierschutz, für rechtsstaatliche Prinzipien und das Vertrauen der Gesellschaft in eine nach ethischen Grundsätzen verantwortungsvoll handelnde Wissenschaft.

 

Bündnispartner

Ärzte gegen Tierversuche e.V.,

 

und gegen Missbrauch der Tiere e.V.,

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e.V.,

 

Deutscher Tierschutzbund e.V.,

 

mensch fair tier e.V.,

 

Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.,

 

 Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.,

 

 PETA Deutschland e.V.,

 Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V.

 

Team Tierschutz gGmbH

 

 

 

Unterstützende Vereine 

 

Achtung für Tiere e.V. (www.achtung-fuer-tiere.de )

 

AG für artgerechte Nutztierhaltung e.V.
                Arbeitsgemeinschaft Tier & Mensch

 

Auxilium Animalis e.V.

 

Deutsche Tier-Lobby e.V.

 

Förderverein des Peter-Singer-Preises

 

                Frankfurter Katzenschutzverein e.V.

 

                Katzenhilfe Gelderland e.V.

 

                Katzenschutzbund Köln e.V.

 

                Lebenshilfe Kuh & Co e.V.

 

NAIDA e.V. (https://naida-ev.de/) [email protected]

 

New Life 4 Spanish Animals e.V.

 

Politik für die Katz‘ e.V.

 

Pro Animale für Tiere in Not e.V. (www.pro-animale.de)

 

Robbenzentrum Föhr e.V.

 

Schattenkatzen Sangerhausen e.V.

 

Straßenkatzen Köln e.V.

 

             

 

Tierärzte für Tiere

 

Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.

 

Tierhuus Insel Föhr e.V.
                Tierschutz-Entwicklungshilfe e.V. (https://tierschutz-entwicklungshilfe.de/ ) [email protected]

 

Tierschutzstiftung Lebenshof

 

Verein für Tierrechte e.V. (www.tierrechte-ahrensburg.de )

 

XOrga vereint für Tierrechte  

 

 

Das Staatsziel Tierschutz nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht, Gesetze und Verordnungen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. Jedoch ist seit 2002, dem Jahr der Änderung des Grundgesetzes nichts passiert. Das Staatsziel Tierschutz findet sich auch nicht der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) wieder, die seit dem Jahr 2000 unverändert geblieben ist.

 

 

Hirt/Maisack/Moritz/Felde Tierschutzgesetz, Einleitung Rn 7:

 

»In der amtl. Begr. [sic!] wird betont, dass an dem bei “früheren Novellierungen des Tierschutzgesetzes stets beachteten Grundsatz nicht hinter geltendes Recht zurückzugehen“ festgehalten werden solle (BT Drs.13/7015: »Das Gesetz soll mit Augenmaß weiterentwickelt werden. An dem bei früheren Novellierungen des Tierschutzgesetzes stets beachteten Grundsatz, nicht hinter geltendes Recht zurückzugehen, soll festgehalten werden.«)«

 

Lorz/Metzger Tierschutzgesetz, Kommentar, 7. Aufl.  Art. 20a, Rn 12:

 

»In erster Linie richtet sich das Staatsziel an den Gesetz- und Verordnungsgeber, auch der Länder (Schmidt-Bleibtreu / Klein/Sannwald GG Art. 20a, Rn 12). Es ruft ihn dazu auf, im einfachen Recht die Belange und den Schutz der Tiere entsprechend ihren unterschiedlichen Entwicklungsstufen im Ausgleich mit anderen berechtigten Interessen zu verwirklichen (BT Drs.13/8860, 3), wobei ihm ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht. (Jaras/Pieroth GG Art. 20a, Rn 18, mwN)

 

Das bedeutet: (…)

 

Permanente Konkretisierung: Tierschutznormen sind ständig darauf hin zu prüfen [sic!], ob sie noch den völkerrechtlichen Verpflichtungen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Das Staatsziel wirkt als ein permanenter Konkretisierungsauftrag (Maunz/Dürig/Scholz GG Art. 20a, Rn 35) mit Nachbesserungspflicht (Vgl. Caspar/Geissen NVwZ 2002, 913 (915)). Art. 20a zielt auch auf die dynamische Gestaltungsaufgabe mit Zukunftsbezug (Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Sannwald GG Art. 20a Rn 13).«

 

Anstatt also dem Verfassungsauftrag nachzukommen, soll der bestehende Tierschutz für Versuchstiere geschwächt werden. Völlig außer Acht gelassen wird dabei, dass Forschungen zu kognitiven Fähigkeiten und Sozialverhalten teilweise verblüffende Ergebnisse liefern, wie z.B., dass Mäuse erste Hilfe leisten, (sie sind imstande, die Atemwege frei zu räumen, ähnlich wie wir Menschen) wenn Artgenossen einer hilflosen Situation ausgesetzt sind und auch Geburtshilfe zu leisten imstande sind. Ratten können am Geruch erkennen, in welcher Notlage Artgenossen sind und versuchen zu helfen. In Bezug auf den Leidensbegriff im Tierschutzrecht stehen sich hier menschliche Interessen und die der Tiere diametral gegenüber. Richtiger wäre, Tierversuche umfassender zu prüfen. »Leiden gemäß dem Tierschutzrecht werden definitionsgemäß durch „der Wesensart des Tieres zuwiderlaufende, instinktwidrige und vom Tier gegenüber seinem Selbst- und Arterhaltungstrieb als lebensfeindlich empfundene Einwirkungen und durch Beeinträchtigungen seines Wohlbefindens verursacht“ (VGH Mannheim, 1994). Quelle:  Pollmann und Tschanz, 2006, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 13. Jg., 234-239, 4/2006

Mäuse leisten Artgenossen Erste Hilf[Ga1] [AR2] [AR3] [Ga4] e

 

Quelle: https://www.science.org/doi/10.1126/science.adq2677

 

Hilfsbereitschaft der Ratten weist komplexe Züge auf

 

Quelle: PLOS Biology, doi: 10.1371/journal.pbio.3000628

 

Cats have nearly 300 facial expressions[Ga5] 

 

https://www.livescience.com/animals/cats/cats-have-nearly-300-facial-expressions-including-a-play-face-they-share-with-humans

 

Pferde  können vorausplanen und strategisch denken; Studie der Nottingham Trent University

 

Quelle: https://www.theguardian.com/science/article/2024/aug/12/horses-can-plan-ahead-and-think-strategically-scientists-find

 

Intelligenz im Tierreich

 

Quelle: https://heiup.uni-heidelberg.de/journals/hdjbo/article/view/24382

 

01 Schweine, Rinder, Ziegen sowie andere

 

Nutztiere zeigen ein erstaunlich komplexes kognitives, emotionales und soziales Ver-halten, das lange unbekannt war.

 

 

 

02 Neuere Forschungsansätze versuchen, das mentale Erleben der Tiere zu ergründen und deren Wohlbefinden durch geeignete Umweltanreicherungen zu fördern.

 

03 Haltung, Management und Zucht von Nutztieren müssen über den bisher herrschenden ökonomischen Rahmen hinaus den Erkenntnissen der Tierwohlforschung gerecht werden.

 

Quelle: Spektrum der Wissenschaft Kompakt 39/25