Text der Petition
Der Petent fordert, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz zu belassen.
Begründung
Aufgrund massiven Drucks der Tierversuchsbefürworter plant die Bundesregierung ein eigenständiges TierVERSUCHSgesetz. Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem
TierSCHUTZgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, alarmiert. Dagegen spricht sich auch die Tierärzteschaft aus (Deutscher Tierärztetag
10/2025).
Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was
zur Schwächung des Schutzstandards von sog. Versuchstieren führt, sie werden zu Tieren 2. Klasse.
Es droht, dass erlaubt werden könnte, was zurzeit strafbar ist, beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung
einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe/Tötungen/Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der
Tiere aufgehoben werden.
Lobbyisten fordern Erleichterungen in der Genehmigungspraxis durch Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und Reduktion behördlicher Prüftiefe und -befugnis, zum Nachteil
des Tierschutzes. Behördliche Kontrollen könnten trotz bestehenden Vollzugsdefizits weiter geschwächt werden; Tierschutzverbände erhalten keine Möglichkeit mehr, die
Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots: ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel
Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz, das zentrale Schutzmechanismen aushebelt, widerspricht diesem Grundsatz und
Verfassungsauftrag eklatant.
Anstatt Versuchsgenehmigungen zu erleichtern, fordern wir die adäquate Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie (RL), da trotz des Endes des von der EU-Kommission
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens weiterhin deutliche Umsetzungsdefizite bestehen.
Dazu zählen Nachbesserungen von Aspekten, die die RL fordert, grundsätzlich vorsieht oder ermöglicht, wie u.a.:
• Alternativmethoden sollen bevorzugt gefördert, schneller und leichter anerkannt und erweitert werden, um beantragte Tierversuche zu ersetzen, was die RL als oberstes
Ziel fordert,
• Nennung von Angst als Belastungsdimension,
• eine Schmerz-/Leidens- Obergrenze,
• keine Genehmigungsfiktionen,
• Rückblickende Bewertungen (RBs) aller Tierversuche, unabhängig von Schweregrad u. Tierart,
• sofortige Veröffentlichung genehmigter Tierversuche und dann auch deren Ergebnisse und RBs,
• Paritätisch zu besetzende Tierversuchskommissionen mit Expertise in Alternativen und in Ethik.
Die Herauslösung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz wäre ein gravierender Rückschritt für den Tierschutz, für rechtsstaatliche Prinzipien und das
Vertrauen der Gesellschaft in eine nach ethischen Grundsätzen verantwortungsvoll handelnde Wissenschaft.










