Wir laden euch ein! Schickt uns eure Fragen zum Thema Tierversuche und Tierversuchsgesetz bis zum 13.06.2026 an die E-Mail-Adresse [email protected]

 


Pressemitteilung, mensch fair tier e.V., Bondorf 08.06.2026

 

Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz   

 

Bundesregierung will Schutzmechanismen für Versuchstiere aushebeln – breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen  

 

 

 

Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus. 
Auf Betreiben von Lobbyvertretern aus der Forschung beabsichtigt die Bundesregierung die Regelungen für Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz herauszulösen und in ein neu dafür zu schaffendes “Tierversuchsgesetz” zu überführen. Versuchstiere würden zu Tieren zweiter Klasse.
Zentrale moralische und rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten somit für Versuchstiere entfallen. Ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen hat daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition eingereicht und wartet seitdem auf Freigabe zur Mitzeichnung durch die Bevölkerung.

 

        

 

mensch fair tier e.V. schlägt gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen Alarm. In der bereits Anfang Februar eingereichten Bundestagspetition, auf deren Freigabe seither gewartet wird, fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen. Auch die deutsche Tierärzteschaft hatte sich für einen Verbleib der Tierversuchsregelungen im Tierschutzgesetz ausgesprochen. „Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, würden ihres dringend notwendigen Schutzes beraubt, noch mehr Leiden ausgesetzt und könnten ohne den im Tierschutzgesetz geforderten ‘vernünftigen Grund’ endgültig legal getötet werden.”

 

Künftig könnte so erlaubt werden, was derzeit zumindest auf dem Papier strafbar ist – etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die Prüftiefe der Anträge durch die Behörden könnte weiter geschwächt werden und Tierschutzverbänden (in Bundesländern mit Verbandsklagerecht) könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen gerichtlich prüfen zu lassen. 

 

Verstoß gegen Verschlechterungsverbot  

 

Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.  

 

EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet  

 

Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung des durch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglichten Schutzrahmens für die Tiere. Die EU-Richtlinie ist – trotz Einstellung eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt worden. So mangelt es unter anderem an einer priorisierten Unterstützung tierversuchsfreier Forschungs- und Testmethoden sowie an einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen. Zudem sollten die § 15-Kommissionen, welche die Behörden zur Genehmigung von Tierversuchen beraten, paritätisch mit unbefangenen Tierschutzvertretern besetzt sein und hinreichend Kompetenz in den Bereichen tierversuchsfreier Methoden und Ethik gewährleisten.

 

 

 

Die Organisationen hoffen auf eine baldige Veröffentlichung der Bundestagspetition, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen das geplante Gesetz auszusprechen. Um eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken, müssen innerhalb von 6 Wochen mindestens 30.000 Mitzeichnungen erfolgen. Im Schnitt dauert es 3 Wochen, bis eingereichte Petitionen geprüft und über ihre Freigabe entschieden wird. Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz wartet bereits seit vier Monaten auf die Freigabe. 

 

Das Bündnis setzt sich zusammen aus den nachfolgend genannten Vereinen und wird von einer Vielzahl weiterer Vereine unterstützt: 

 

Ärzte gegen Tierversuche e.V., 

 

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., 

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., 

 

Deutscher Tierschutzbund e.V., 

 

mensch fair tier e.V., 

 

Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V., 

 

Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.,

 

Peta Deutschland e.V.,

 

Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V.,

 

Team Tierschutz

 

 

Protestaktion auf der Europabrücke gegen Tierversuche am 25.04.2026

mensch fair tier e.V. war heute auf der Europabrücke zwischen Kehl und Straßburg durch unsere Vorsitzende und unsere Mitglieder vertreten, um gegen Tierversuche zu protestieren. Tierversuche sind zuletzt stark in den Fokus gerutscht, auch in unseren.
Tierversuche für Humanmedizin sind selten allein zielführend und die Grundlagenforschung erst recht nicht. Vieles kann heute durch alternative Methoden ersetzt werden, ohne Tiere dafür nutzen zu müssen.
In der EU Gesetzgebung zu Tierversuchen werden die drei R's verlangt:
Replacement: Vermeiden oder ersetzen durch Alternativmethoden
Reduce: die Tierzahl verringern - und
Refine: Verbesserung oder Verfeinerung der methoden zur Verhinderung des Tierleids. Und obwohl dieses Gesetz seit September 2010 rechtskräftig bestand, hat Deutschland die EU Tierversuchsrichtlinie bis heute nicht vollständig umgesetzt. Und nun möchte die derzeitige Bundesregierung auch noch ein Tierversuchsgesetz schaffen, dass die Versuchstiere aus dem Schutz des Tierschutzgesetzes herauslösen soll. Sollte dies durchgesetzt werden, werden wir dies nicht wortlos hinnehmen!

Tricksende Tierärzte im Tierversuch

Ein Artikel von Dr. med. vet. Kirsten Tönnies in der Tierärztezeitung

Download
TAEZ_Tierversuche 2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 366.1 KB
Download
Dokument der Ärzte gegen Tierversuche
Dieses Dokument beschreibt Tierversuche an Katzen
versuche_an_katzen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 149.4 KB
Download
Dokument der Ärzte gegen Tierversuche an Hunden
Dieses Dokument beschreibt Tierversuche an Hunden
versuche_an_hunden.pdf
Adobe Acrobat Dokument 350.2 KB