Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V.  Zur gestern stattgefundenen gewaltsamen Tötung von 12 gesunden Pavianen im Tiergarten der Stadt Nürnberg

Berlin, 30. Juli 2025 – Der Tiergarten der Stadt Nürnberg hat am gestrigen Dienstag, den 29. Juli 2025, auf seiner Website mitgeteilt, die Gruppe seiner Guinea-Paviane um zwölf Tiere verkleinert zu haben – durch die Tötung der Tiere. Diesem „letzten verbleibenden Schritt der Tötung“ seien viele Jahre intensiven Abwägens und der Suche nach Alternativen vorausgegangen. Die Tötung sei in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Veterinär- und dem Umweltamt erfolgt, so der Tiergarten auf seiner Website.

 

 

 

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V. hat in Zusammenarbeit mit Pro Wildlife e. V. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg Strafanzeige erstattet.

 

 

 

„Die Tötung der Tiere verwirklicht den Straftatbestand des § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz“, so Dr. Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der DJGT. „Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem vergleichbaren Fall im Jahr 2011, in dem mehrere Tigerbabys durch einen Zoo getötet wurden, geurteilt, dass die Vermehrung von Zootieren grundsätzlich nur zu ermöglichen sei, wenn auch die artgerechte Unterbringung der Nachkommen gesichert sei,“ so Maisack weiter.

 

 

 

Bereits die Tierschutzberichte der Bundesregierung aus den Jahren 1999 und 2003 griffen das Thema auf und stellten fest, dass eine Vermehrung von Zootieren grundsätzlich nur ermöglicht werden solle, wenn auch deren Nachkommen artgemäß gehalten werden könnten. In den Berichten heißt es: „Ist trotz geplanter und kontrollierter Zucht eine nicht vorhersehbare Überschusssituation entstanden, so kann im Einzelfall ein vernünftiger Grund für eine Tötung gegeben sein, der aber sehr sorgfältig geprüft werden muss.“[1] Im Gegensatz dazu erklärte der Direktor des Tiergartens der Stadt Nürnberg, Dag Encke, in Zoos die Vermehrung so organisieren und zulassen zu wollen wie in freier Wildbahn: „Natürlich werden wir weiter züchten müssen … und es wird immer so sein, wie bei allen Tieren dieser Welt, dass mehr Tiere dann geboren werden, als unter diesen lokalen Umständen hier bleiben können." Ein Recht auf Fortpflanzung, aber kein Recht auf Leben? Besonders die Formulierung „wie bei allen Tieren dieser Welt“ macht deutlich, dass es seiner Meinung nach keine Regulierung der Vermehrung im Zoo geben dürfe, wie auch in der freien Wildbahn – als Folge davon müsse dann auch im Zoo der überschüssige Nachwuchs getötet werden.

 

 

 

„Es kann also keine Rede davon sein, dass es sich bei der gestrigen Tötung der zwölf Tiere im Tiergarten Nürnberg um eine „trotz geplanter und kontrollierter Zucht nicht vorhersehbare Überschusssituation“ gehandelt hätte, die als einziges einen vernünftigen Grund für eine Tötung nach Einschätzung der Bundesregierung hätte bilden können. Vielmehr lehnt Encke offensichtlich die von Bundesregierung und Rechtsprechung in Zoos geforderte geplante und kontrollierte Zucht ab. Er hat die Überschusssituation, auf die er sich jetzt beruft, vorsätzlich und von langer Hand herbeigeführt, weil es ihm darum geht, durch demonstrativ veranstaltete Tötungen zu erreichen, dass in Zoos künftig unbegrenzt gezüchtet und – weil dann unvermeidbar mehr Tiere entstehen, als untergebracht werden können – auch unbegrenzt getötet wird“, so Maisack. Dazu passt auch die Meldung, dass es Einrichtungen gegeben habe, die zur Aufnahme von einzelnen Pavianen bereit gewesen wären, die der Tiergarten aber abgelehnt habe.

 

 

 

Es bleibt zu hoffen, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften und Gerichte sich diesem bewusst und vorsätzlich inszenierten Kulturkampf entgegenstellen und durchsetzen, dass im Tiergarten Nürnberg (und vielen anderen Zoos) anstelle von demonstrativ durchgeführten Tötungen in Zukunft wieder das deutsche Tierschutzgesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung eingehalten werden.

 

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In der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. mit Sitz in Berlin
setzen sich Juristen aus allen Rechtsgebieten und Berufsgruppen gemeinsam für eine
Stärkung und Weiterentwicklung des Tierschutzrechts ein.

 

 

 


Kontakt:

 

poststelle@djgt.de

 

https://djgt.de/

 

 

 

 

 

Dr. Barbara Felde

 

Stellvertretende Vorsitzende

 

 

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
Littenstraße 108
10179 Berlin
www.djgt.de

 

 

 

Sitz: Berlin
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin VR 29716
1. Vorsitzender: Dr. Christoph Maisack

 



[1] Hervorhebungen durch Verfasser der Pressemitteilung.