Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V. zum Ende der Amtszeit der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari

Berlin, 8. August 2025 – Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V. bedauert das anstehende Ende der Amtszeit der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zum 31. August 2025.

Die Entscheidung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, ihren Vertrag nicht weiter zu verlängern, hält die DJGT aus verschiedenen Gründen für nicht nachvollziehbar.

„Ariane Kari hat das Amt der ersten Bundestierschutzbeauftragten in hervorragender Weise ausgeführt, nicht nur aufgrund ihrer fachlich hervorragenden Expertise, sondern auch aufgrund ihrer bedeutsamen Fähigkeit, das oft emotionale Thema Tierschutz sachlich und konstruktiv in Richtung aller relevanten Akteure zu vermitteln“, sagt Dr. Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der DJGT. „Ihr auf drei Säulen fußendes Programm hatte sich bereits etabliert und war äußerst geeignet, wesentliche Fortschritte für den Tierschutz in Deutschland zu erreichen“, so Maisack weiter.

Die DJGT fordert, dass die Bundesregierung und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Empfehlungen von Ariane Kari sowohl im Hinblick auf das Amt einer oder eines zukünftigen Bundestierschutzbeauftragten als auch im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten und weiteren tierschutzrelevanten Themen berücksichtigt. Zudem weist die DJGT auf das Staatsziel Tierschutz gemäß Art. 20a GG hin, das die öffentliche Hand zur Weiterentwicklung des Tierschutzes verpflichtet.

„Wir sprechen Ariane Kari unseren tiefsten Dank für ihre professionelle und kompetente Arbeit der vergangenen zwei Jahre aus und hoffen sehr, dass sie den Tierschutz auch in einer anderen Position auf solch hervorragende Art und Weise voranbringen kann“, schließt Maisack.

 

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Und die TNKB schreibt dazu:

 

Mit Breher wird der Posten der Bundestierschutzbeauftragten zur Lobbybühne der Agrarindustrie

Nach Medienberichten soll Silvia Breher (CDU), derzeit Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesagrarministerium und frühere Geschäftsführerin eines Kreislandvolkverbandes, neue Tierschutzbeauftragte des BMELH werden.

„Mit dieser Personalie ist klar: Geschützt werden zukünftig nicht die Tiere, sondern die Tierindustrie und deren Akteure. Die Bundesregierung macht den Posten damit zum politisch gesteuerten Placebo, kritisiert Dr. Claudia Preuß-Ueberschär vom Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln. Man ist sich in dieser Regierung wirklich für nichts zu schade.“

Wer Breher kennt, weiß: Einen notwendigen grundlegenden Kurswechsel in der Agrar- und Ernährungspolitik kann man nicht erwarten. Breher steht politisch eng an der Seite der Nutztierindustrie – in einer Region, die zu den größten Zentren der industriellen Tierhaltung in Europa zählt. Ihre bisherige Rhetorik folgt vielmehr dem üblichen Muster: kosmetische Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems, statt die systemische Ausbeutung und Tötung von Milliarden Tieren infrage zu stellen.

Der Begriff „Tierwohl“ dient hier als politisches Feigenblatt und ist ein klassisches Beispiel für Welfare Washing. Er verharmlost die Realität industrieller Tierhaltung und verschiebt den Fokus von dringend nötigen Maßnahmen – wie der massiven Reduktion von Tierbeständen, der Umstellung auf pflanzenbasierte Ernährungssysteme und der Förderung alternativer Wertschöpfung – hin zu Stallumbauten, Technikförderung und Labelprogrammen, die das Grundproblem unangetastet lassen. Ehrliche und seriöse Tierschutzpolitik müsste den Staatszielauftrag aus Artikel 20a Grundgesetz ernst nehmen, der die Verantwortung des Staates für den Schutz der Tiere klar benennt. Das erfordert eine Abkehr von einer wachstumsgetriebenen Tierindustrie hin zu einem zukunftsfähigen, pflanzenbasierten Ernährungssystem, das Klima, Umwelt und Gesundheit gleichermaßen schützt.

„Mit einer Tierschutzbeauftragten, die fest im agrarindustriellen Denken verankert ist, droht die Position zu einem zahnlosen Alibi-Instrument zu werden – statt zu einem Motor für den dringend nötigen Paradigmenwechsel“, so Preuß-Ueberschär.

Neben dem Schutz der Tiere in landwirtschaftlicher Nutzung, gibt es darüber hinaus noch weitere Aufgabenbereiche und Problemfelder zu denen die Bundestierschutzbeauftragte in der Lage sein muss, qualifizierte, sachorientierte und fachliche Beurteilungen und Verbesserungsvorschläge abzugeben –  dazu gehören Tiere in Zoos und Tiergärten, in Zirkussen, in gewerblichen und hobbymäßigen Tierzuchten und Tierhandel, Tiere  in Kindergärten, in Altenheimen, Tiere im sozialen Einsatz, Tiere in Tierversuchen, in Tierheimen, im Sport, Wildtiere und Jagd, sogenannte invasive Tierarten, Heimtierhaltung  generell, überfüllte Tierheime, Streunerkatzen, Auslandshundeimport usw. usw.

Es ist ja nicht unbegründet, dass bisher Tierschutzbeauftragte auf Länderebene wegen ihrer beruflichen Qualifikation durchweg mit Tierärzt*innen besetzt wurden. „Tierschutz bedarf der Fachkenntnisse, die Laien bei derartig vielfältigen Fragestellungen gar nicht haben können“, so Preuß-Ueberschär.

„Wir bleiben dran!“ ist die Botschaft aller im Tierschutznetzwerk vertretenen NGO`s und
Einzelpersonen.

Die Pressemitteilung im PDF-Format ist hier abrufbar.